Einhaltung von Menschen- und Umweltrechten in unserer Lieferkette

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den Lieferketten. Hierzu gehört beispielsweise der Schutz vor Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne und der Schutz der Umwelt.

Das Klinikum unterliegt den Anforderungen des LkSG. Dies beinhaltet die permanente Prüfung, ob sich unsere Aktivitäten nachteilig auf Menschenrechte oder die Umwelt auswirken. Wir ergreifen Maßnahmen zur Prävention und Abhilfe.

Grundsatzerklärung zu Menschenrechten in der Lieferkette

Das LkSG fordert die Veröffentlichung einer Grundsatzerklärung zur eigenen Menschenrechtsstrategie und umweltrechtlichen Erwartungen innerhalb unserer Lieferketten.

Wesentliche Elemente der Grundsatzerklärung sind die Beschreibung der Verfahren, mit denen das Klinikum den freiwillig gesetzten und den gesetzlichen Pflichten nachkommt, die Darstellung unserer menschenrechts- und umweltbezogenen Prioritäten sowie unsere Erwartungen an unsere Beschäftigten und Zulieferer.

 

Hier ist die Grundsatzerklärung zu Menschenrechten und umweltbezogenen Pflichten in der Lieferkette abrufbar.

Jahresberichte zu den Sorgfaltspflichten nach dem LkSG

Das LkSG verpflichtet uns ab 2025, jährlich einen Bericht über die Erfüllung unserer Sorgfaltspflichten im vergangenen Geschäftsjahr zu erstellen und spätestens vier Monate nach dem Schluss des Geschäftsjahrs auf unserer Internetseite für einen Zeitraum von sieben Jahren öffentlich zugänglich zu machen. 

Künftig finden Sie hier die entsprechenden Berichte.

Beschwerdeverfahren nach dem LkSG

Möchten Sie sich über mögliche menschenrechtliche oder umweltbezogene Rechtsverletzungen in unseren Lieferketten beschweren? Haben Sie Hinweise?

Wenn Sie menschenrechtliche oder umweltbezogene Rechtsverletzungen durch unser oder das Handeln unserer Zulieferer feststellen, haben Sie Möglichkeit mit unserem Hinweisgebersystem einen Hinweis oder eine Beschwerde abzugeben. Das Beschwerdeverfahren soll auch als Frühwarnsystem dienen, um Probleme zu erkennen, bevor es zu Schäden kommt. Deshalb kann das Beschwerdeverfahren auch für Hinweise auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in unseren Lieferketten genutzt werden.

Das Beschwerdeverfahren steht sowohl internen als auch externen Personen und Personengruppen zur Verfügung, insbesondere, wenn sie selbst von Menschenrechts- oder Umweltverletzungen in unserer Lieferkette betroffen sind. Betroffene können beispielsweise unsere Beschäftigten, Beschäftigte bei unmittelbaren oder mittelbaren Zulieferern oder Anwohner und Anwohnerinnen sein. 

Wir haben eine Verfahrensordnung festgelegt, die über den Ablauf des Beschwerdeverfahren nach dem LkSG im Klinikum informiert.

Hier ist die Verfahrensordnung für das Beschwerdeverfahren nach dem LkSG abrufbar.