Compliance in der Klinikum-Gruppe

Compliance

Compliance ist die Umschreibung für die Regeltreue (auch Regelkonformität) von Unternehmen, also die Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien und freiwilligen Kodizes. Im Gesundheitswesen ist die Einhaltung von Gesetzen, Normen und selbstgesetzten Regeln gerade zum Schutz der Patienten von besonderer Bedeutung.

Unsere Patientinnen und Patienten, Bewohnerinnen und Bewohner, Pflegebedürftige und auch die Gesellschafterin sowie unsere Geschäftspartner haben Anspruch darauf, dass wir unsere Aufgaben nach Recht und Gesetz, sowie unparteiisch und gerecht erfüllen. Dies entspricht dem Selbstverständnis unseres Unternehmens.

 

Prävention in der Klinikum-Gruppe

Für die Unternehmen der Klinikum-Gruppe ist ein Compliance Management System (CMS) eingerichtet. Unsere gruppenweit gültigen Ethikgrundsätze und Verhaltensrichtlinien sind für alle Mitarbeitenden bindend. Sie geben Orientierung für verantwortungsvolles Verhalten im Geschäftsalltag, schützen vor falschen Entscheidungen und festigen somit die Basis unseres Erfolgs.

Die Mitarbeitenden werden zur Compliance kontinuierlich informiert und geschult. Zum Schutz vor Compliance-Verstößen hat das Klinikum interne Freigabeverfahren definiert, insbesondere in den Bereichen Korruption und medizinische Forschung.

Kontakt

Das Klinikum hat einen Compliance-Beauftragten bestellt. Bei Fragen zur Compliance können wenden Sie sich bitte an:

 

Compliance-Beauftragter
Klinikum Saarbrücken gGmbH
Winterberg 1

66119 Saarbrücken

Tel. 0681 963 1200
Fax 0681 963 2600

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Erfahren Sie mehr

Grafik Menschenmenge, aus der eine Person heraussticht, Icon Paragraph und Schriftzug "Hinweisgeberschutzgesetz"
Hinweisgeberschutzgesetz: Ihre Meldewege

Haben Sie Kenntnis über mögliche Gesetzesverstöße und möchten darüber informieren? Die Klinikum-Gruppe bekennt sich uneingeschränkt zu Compliance. Hinweise zu möglichen Compliance-Verstößen sind uns wichtig. Sie helfen uns, etwaigen Verstößen frühzeitig entgegenzuwirken und so Schaden von unseren Unternehmen, unseren Beschäftigten und unseren Geschäftspartnern sowie deren Beschäftigten abzuwenden. Hier erfahren Sie alles über unser Hinweisgebersystem.

Grafik Weltkugel, Paragraphen und Schriftzug Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz
Einhaltung von Menschen- und Umweltrechten in unserer Lieferkette

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den Lieferketten. Hierzu gehört beispielsweise der Schutz vor Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne und der Schutz der Umwelt. Die Sorgfaltspflicht der Unternehmen zur Achtung der Menschenrechte und des Umweltschutzes setzt sich aus fünf Kernelementen zusammen: Grundsatzerklärung, Risikoanalyse, Maßnahmen, Berichterstattung und Beschwerdeverfahren. Erfahren Sie mehr zu den eingerichteten Strukturen, Maßnahmen und Prozesse der Klinikum-Gruppe.