Hinweisgeberschutzgesetz

Haben Sie Kenntnis über mögliche Gesetzesverstöße und möchten darüber informieren?

Für die Klinikum Saarbrücken gGmbH und ihre Tochter- und Beteiligungsgesellschaften ist das persönliche und verantwortungsvolle Verhältnis insbesondere zu unseren Patientinnen und Patienten sowie unseren Beschäftigten von unschätzbarer Bedeutung.

Da Verstöße gegen Gesetze und unsere Unternehmensgrundsätze die Sicherheit unserer Patientinnen und Patienten sowie unserer Beschäftigten gefährden können, ist es uns wichtig, nicht wegzuschauen, sondern zu fördern, daß mögliches Fehlverhalten frühzeitig gemeldet wird. 

Haben Sie Kenntnis über mögliche Gesetzesverstöße und möchten uns darüber informieren?

Gemeldet werden können insbesondere (§2 HinSchG):

•    Verstöße gegen Straf- und Bußgeldvorschriften
•    sonstige Verstöße gegen Gesetze, Rechtsverordnungen und sonstige Vorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union
•    menschenrechts- oder umweltbezogene Risiken oder Pflichtverletzungen
•    etc.

Bei aktuellen Gefahren oder bedrohlichen Situationen wenden Sie sich bitte zuerst an die bekannten Notfallrufnummern oder die nächste Polizeidienststelle.

Möglichkeiten zur Meldung

Herr Hans-Jürgen Schirra (Organisation und Revision), 0681 963 1200
Frau Christiane Schindler (Organisation und Revision), 0681 963 1202
Herr Dr. Ingo Friedrich (Betriebsrat), 0681 963 1600

Im Fall der Abwesenheit von Herrn Dr. Friedrich:
Frau Sandra Kiefer-Schmidt (Betriebsrat), 0681 963 2789
 

Tel. 0681 963 1280 

Persönlich/Vertraulich

Klinikum Saarbrücken gGmbH
Meldestelle Hinweisgebersystem
Postfach 102629
 

Oder per Hauspost:

Persönlich/Vertraulich
Meldestelle Hinweisgebersystem
oder
Einwurf in den gekennzeichneten Briefkasten auf dem Flur vor dem Betriebsratsbüro

 

Als externe Meldestelle steht Ihnen zudem die Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz (Link).
Wir ermutigen unsere Beschäftigten unsere internen Meldewege zu wählen. 
 

Anonyme Meldungen

Grundsätzlich ist es im Rahmen der schriftlichen Meldung oder bei Nutzung des Online-Formulars nicht erforderlich, dass Sie uns Ihren Namen angeben. Sollte es Ihr Wunsch sein, anonym zu bleiben, brauchen Sie uns persönliche Angaben bzw. Angaben, die einen Rückschluss auf Ihre Person zulassen, nicht mitzuteilen.

Was passiert bei einer Meldung?

Gemeldete Verstöße werden umgehend durch die interne Meldestelle bewertet und gegebenenfalls weiterverfolgt. Sie erhalten innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Meldung eine Eingangsbestätigung. Im Zeitraum von maximal drei Monaten werden wir über ergriffene Folgemaßnahmen informieren (Ausnahme: Wenn Sie uns Ihre Meldung anonymisiert zukommen lassen, entfällt die Rückmeldung).

Die Mitglieder der Meldestelle werden Ihren Hinweis selbstverständlich vertraulich behandeln. Gegen hinweisgebende Personen drohen infolge der Meldung keine Nachteile, sofern sie die Meldestelle nicht missbrauchen. Ein Missbrauch liegt insbesondere dann vor, wenn vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Hinweise abgegeben werden.

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass unser Hinweisgebersystem nicht für Lob und Beschwerden in Patientenangelegenheiten gedacht ist. Nutzen Sie für diesen Fall bitte auf unserer Homepage den Feedback- und Meinungs-Bereich. Hierüber können Sie uns auch andere Anliegen, wie Lob und Verbesserungsvorschläge zukommen lassen. Haben Sie Fragen zu Ihrem Aufenthalt können Sie gerne das Kontaktformular der jeweiligen Kliniken, Zenten und Fachabteilungen nutzen.

Hinweisgebersystem und Datenschutz

Bei der vertraulichen Meldung von möglichen Gesetzesverstößen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz und Hinweisen nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz offenbaren Sie eigene oder fremde personenbezogen Daten, die von uns weiterverarbeitet werden.   

Mit unserer Online-Datenschutzerklärung möchten wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten informieren.