Hinweisgeberschutzgesetz

Haben Sie Kenntnis über mögliche Gesetzesverstöße und möchten darüber informieren?

Die Klinikum-Gruppe bekennt sich uneingeschränkt zu Compliance.

Hinweise zu möglichen Compliance-Verstößen (z. B. Qualitätsstandards, Korruption, Betrug, Ordnungswidrigkeiten) sind uns wichtig. Sie helfen uns, etwaigen Verstößen frühzeitig entgegenzuwirken und so Schaden von unseren Unternehmen, unseren Beschäftigten und unseren Geschäftspartnern sowie deren Beschäftigten abzuwenden. Auch Geschäftspartner, Lieferanten, Patienten, Kunden, ehemalige Mitarbeitende und sonstige Dritte haben die Möglichkeit, uns Compliance-Verstöße zu melden.

Was kann gemeldet werden?

Sie können Verstöße gegen Strafvorschriften gemäß geltendem deutschem Recht melden.

Darunter fallen beispielsweise Vorschriften aus den Bereichen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, Verstöße gegen das Mindestlohngesetz oder Bußgeldvorschriften, Verstöße gegen Aufklärungs- und Auskunftspflichten gegenüber Organen der Betriebsverfassung wie Betriebsräten.

Etwa: Vorgaben zur Verkehrssicherheit, Qualitäts- und Sicherheitsstandards bei Arzneimitteln und Medizinprodukten, Vorgaben zum Umwelt- und Strahlenschutz, Regelungen des Datenschutzes und der Sicherheit in der Informationstechnik, Regelungen des Vergaberechts, Regelungen zur Rechnungslegung bei Kapitalgesellschaften, etc.

Auch Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten oder menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken nach dem LkSG, sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch entlang der gesamten Lieferkette, können mit diesem Hinweisgebersystem gemeldet werden.

Auch Hinweise oder Verdachtsmomente auf Verstöße können gemeldet werden und werden ernst genommen. Daher bezieht sich der Begriff „Verstöße" hier sowohl auf tatsächliche als auch auf potenzielle Verstöße.

Bei aktuellen Gefahren oder bedrohlichen Situationen wenden Sie sich bitte zuerst an die bekannten Notfallrufnummern oder die nächste Polizeidienststelle.

Was passiert bei einer Meldung?

Gemeldete Verstöße werden umgehend durch die interne Meldestelle bewertet und gegebenenfalls weiterverfolgt. Sie erhalten innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Meldung eine Eingangsbestätigung. Im Zeitraum von maximal drei Monaten werden wir über ergriffene Folgemaßnahmen informieren (Ausnahme: Wenn Sie uns Ihre Meldung anonymisiert zukommen lassen, entfällt die Rückmeldung).

Bei der Meldung genügt zunächst das Vortragen von stichhaltigen Angaben. Der hinweisgebenden Person drohen infolge der Meldung keine Nachteile, wenn sie einen möglichen Rechtsverstoß nach bestem Wissen und in gutem Glauben meldet.

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass unser Hinweisgebersystem nicht für Beschwerden gedacht ist. Nutzen Sie für diesen Fall bitte auf unserer Homepage den Feedback- und Meinungs-Bereich. Hierüber können Sie uns auch andere Anliegen, wie Lob und Verbesserungsvorschläge zukommen lassen. Haben Sie Fragen zu Ihrem Aufenthalt können Sie gerne das Kontaktformular der jeweiligen Kliniken, Zenten und Fachabteilungen nutzen.

Meldewege

Wie kann ich Hinweise abgeben?

Als zentrale Meldekanäle des Klinikums, die die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes auf Vertraulichkeit und Schutz erfüllen, stehen fünf interne Meldekanäle zur Verfügung, die allen Mitarbeitenden und externen relevanten Gruppen einen einfachen Zugang ermöglichen.

Als persönlichen Meldekanal kann man sich an den Compliance-Beauftragten oder eine Mitarbeitende der Abteilung Organisation und Revision oder an eine benannte Person des Betriebsrats wenden.

  • Sie finden die zuständigen Kolleginnen und Kollegen im Verwaltungsgebäude (gegenüber des Parkhauses), Zimmer VW 2.11 und 2.12.

Sie können mögliche Verstöße gegen Rechtsvorschriften nach dem Hinweisgeberschutzgesetz sowie Beschwerden und Hinweise nach dem Lieferkettengesetz unkompliziert über unser Formular für Hinweisgeber melden.

Sie können sich telefonisch über das Hinweisgebertelefon melden.

Hierzu steht Ihnen folgende Telefonnummer zur Verfügung:

  • 0681 963 1280

Kontaktieren Sie das Klinikum über folgende Postanschrift:

Persönlich/Vertraulich
Klinikum Saarbrücken gGmbH
Meldestelle Hinweisgebersystem
Postfach 102629

66119 Saarbrücken

Kontaktieren Sie das Klinikum über folgende Hauspostanschrift:

Persönlich/Vertraulich
Meldestelle Hinweisgebersystem
(Abteilung Organisation & Revision)

Weitere Meldewege

Das Klinikum stellt drei Meldekanäle zur Verfügung, die eine anonyme Meldung ermöglichen:

Sie können sich per Post und Hauspost ohne Absenderabgabe an die Meldestelle Hinweisgebersystem wenden. Sie können das verschlüsselte Online-Formular des Hinweisgebersystems benutzen. Wenn Sie dort keine Kontaktdaten hinterlegen, behandeln wir Ihr Anliegen komplett anonym.

Hinweisgeber werden ermutigt, sich zu identifizieren. Unabhängig von der Anonymität werden alle Meldungen ernsthaft behandelt.

Die Klinikum-Gruppe ermutigt alle Hinweisgeber, Verstöße an das interne Hinweisgebersystem der Klinikum-Gruppe zu melden. Es gibt aber auch externe Whistleblowing-Kanäle, die von den jeweils zuständigen Behörden unterhalten werden und ebenfalls zur Meldung von Verstößen oder Bedenken genutzt werden können.

Eine externe Meldestelle ist beim Bundesamt für Justiz eingerichtet, die auch über weitere externe Meldestellen informiert. Die Meldestelle des Bundesamtes für Justiz können sie hier erreichen.

Hinweisgebersystem und Datenschutz

Bei der vertraulichen Meldung von möglichen Gesetzesverstößen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz und Hinweisen nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz offenbaren Sie eigene oder fremde personenbezogen Daten, die von uns weiterverarbeitet werden.   

Mit unserer Online-Datenschutzerklärung möchten wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten informieren.