Bei den sog. Engpassyndromen besteht auch die Möglichkeit eines operativen Eingriffs (siehe auch Leitlinien der wissenschaftlichen Fachgesellschaften).
Bei den traumatischen Verletzungen unterscheidet man offene von geschlossenen Verletzungen. Bei offenen Verletzungen mit Weichteiltraumatisierung sollte bei entsprechenden Nervenausfällen im Rahmen der Primärversorgung immer auch eine Nerveninspektion mit angestrebt werden, um im Falle einer Nervendurchtrennung eine primäre Nervenrekonstruktion durchzuführen.
Prinzipiell wird immer dann eine Operation notwendig, wenn die Nervenfunktion unterbrochen ist, da in diesen Fällen keine Spontanerholung möglich ist.
Bei geschlossenen Verletzungen mit nachfolgendem Ausfall der peripheren Nervenfunktion können ebenfalls erhebliche Nervenverletzungen vorliegen. In den meisten Fällen liegt jedoch kein Kontinuitätsverlust vor, sodass in diesen Fällen eine konservative Therapie gerechtfertigt ist. Sollte sich im weiteren Verlauf jedoch keine Erholung der Nervenfunktion einstellen, dann sollte eine Exploration der Nerven und gegebenenfalls eine Rekonstruktion oder Neurolyse vorgenommen werden.
Bei den Tumoren oder anderen raumfordernden Veränderungen der Nerven besteht die Therapie in der Entfernung des Tumors oder der Raumforderung. Diese Operationen werden immer mikrochirurgisch und unter neurophysiologischer Kontrolle durchgeführt. So ist das Operationsrisiko für den Patienten deutlich gesenkt.