Das Gesundheitsministerium hat Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen bekanntgegeben, die ab Pfingstsonntag, 5. Juni 2022, umgesetzt werden.
Für Besucher gilt keine 2-G-Plus-Regel mehr. Es ist somit kein Immunitätsnachweis (geimpft / genesen) mehr erforderlich. Es bleibt aber die Nachweispflicht eines negativen Schnelltests aus einem offiziellen Testzentrum, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
ACHTUNG: Ab Montag, 13. Juni 2022, ist das Testzentrum am Haupteingang nur noch von 12-18 Uhr geöffnet. Bitte beachten Sie dies bei der Besuchsplanung.
Intensivstation: Individuelle Absprache
Für die Intensivbereiche sind Besuche weiterhin nur nach vorheriger Absprache möglich.
AMBULANTE PATIENTEN müssen ab Mittwoch, 8. Juni 2022, für ambulante Vorstellungen/Behandlungen keinen negativen Schnelltests mehr vorlegen. Gleiches gilt für legitimierte Begleitpersonen ambulanter Patient/innen. Bei ambulanten Operationen werden die Patientinnen und Patienten weiterhin - abhängig vom Eingriff - vorab getestet.
Für die STATIONÄREN PATIENTEN bleibt die Regelung bestehen, dass im Vorfeld der Aufnahme ein PCR-Test durchgeführt wird und bei Notfallaufnahmen zusätzlich ein Schnelltest gemacht wird.
2 Besucher pro Patient für bis zu 2 Stunden
Die Besucherzahl wird von 1 auf 2 pro Patient erhöht, ebenso wird die Besuchszeit von 1 auf 2 Stunden verlängert.
An unserem Besuchszeitenfenster (täglich zwischen 14 und 18 Uhr) ändert sich nichts.
Die Maskenpflicht (mindestens medizinische (OP-)Maske) bleibt unverändert bestehen.