Besuchsverbot im Klinikum Saarbrücken ab 1.11.2020

Pressemitteilung /

Patientenbesuche ab Sonntag nur noch in Ausnahmesituationen und nach Rücksprache möglich.

Das Klinikum Saarbrücken verschärft auf Basis einer neuen Rechtsverordnung und mit Blick auf die steigenden Fallzahlen ab dem kommenden Sonntag, 1. November 2020, seine Besucherregelung und spricht ein Besuchsverbot aus. Ausnahmen gibt es in Palliativsituationen, bei kritisch kranken Patienten, bei Geburten und bei der Begleitung betreuter Menschen. Auf den Intensivstationen gelten individuelle Regelungen. Die Wäschewechselzone wird wieder aktiviert.

Das Thema Sicherheit hat oberste Priorität. Für legitimierte Besucher wird eine elektronische Registrierung installiert. Die Patienten/Angehörigen erhalten in diesen Fällen einen Zugangscode, mit dem über eine Internet-Plattform die Registrierung erfolgt – ähnlich den bekannten Registrierungsmethoden in Restaurants.

Bei der Anmeldung am Empfang werden die Daten geprüft. „Wir bemühen uns, alle Entscheidungen im Sinne der Patienten zu treffen und deren Bedürfnisse nicht aus dem Blick zu verlieren“, sagt Dr. Christian Braun. Aufgrund einer geänderten Rechtsverordnung und dem raschen Anstieg der Fallzahlen muss die Besucherregelung aber stark eingeschränkt werden.

Begründete Ausnahmefälle

„Wir beobachten engmaschig die Lage, sind wachsam und sorgen – wie bereits im Frühjahr – rechtzeitig vor. Uns ist wichtig, dass wir die Situation im Griff behalten. Deshalb gehen wir den ‚Krisenmodus‘ geordnet und ruhig an – Aktionismus ist hier fehl am Platz“, sagt Dr. Christian Braun, Geschäftsführer und Ärztlicher Direktor des Klinikums Saarbrücken.

Es wird nach wie vor möglich sein, Angehörige beim Sterbeprozess zu begleiten, auch darf eine Begleitperson zur Geburt mit in den Kreißsaal. Betreute Patienten dürfen weiterhin begleitet werden. Es kann zudem besondere medizinische Situationen geben, die die Begleitung eines Angehörigen erfordern. In allen Fällen geschieht dies nach Rücksprache. Es ist hierbei immer eine Registrierung notwendig. Individuelle Regeln gelten auch für die Kinderintensivstation sowie die Kinderklinik, Besuche sind hier nach Absprache möglich.

Wäschewechselzone

Wie bereits in der ersten Phase der Corona-Pandemie im Frühjahr hat das Klinikum im Haupteingangsbereich eine Wäschewechselzone eingerichtet. Ab Montag, 2. November 2020, können Patienten in dieser „Tausch-Station“ Schmutzwäsche mit nach Hause geben und Angehörige können montags bis freitags zwischen 15 und 17 Uhr frische Wäsche deponieren.

Angehörige werden gebeten, auf Wertgegenstände zu verzichten und möglichst Wäsche, Kosmetikartikel, Bücher und weitere Utensilien für fünf Tage einzupacken, um eine erhöhte Wäschewechsel-Frequenz zu vermeiden. Die Taschen sollten mit dem Namen, Geburtsdatum und der entsprechenden Station gekennzeichnet werden.

Corona-Notaufnahme

Im Zuge der Corona-Pandemie arbeitet das Team Winterberg fortwährend daran, sich auf die steigenden Fallzahlen und die damit einhergehenden Veränderungen für den Krankenhausbetrieb einzustellen. Als Level-1-Corona-Schwerpunktzentrum sind die Verantwortlichen dabei, die neu geschaffenen Strukturen aus dem Frühjahr zu reaktivieren.

Dabei profitiert man auch von den Erfahrungen aus der ersten Welle der Pandemie. So wurde bereits am vergangenen Wochenende die Corona-Notaufnahme wieder in Betrieb genommen, wo Covid-19-Patienten und begründete Verdachtsfälle räumlich, organisatorisch und auch personell getrennt von anderen Notfallpatienten versorgt werden können. Dieses Konzept hat sich bereits im Frühjahr sehr bewährt.

Seit Dienstag hat das Klinikum zudem für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter FFP-2-Masken bereitgestellt und somit den Infektionsschutz erheblich erweitert. Auch das Corona-Beatmungszentrum Cobaz 1, das im März aufgebaut wurde, befindet sich im Stand-by und kann im Bedarfsfall jederzeit reaktiviert werden. 

Abhängig von der Dynamik der Lage sind Einschränkungen des Elektivbetriebes sowie der Sprechstunden erforderlich. Die Verantwortlichen bewerten die Lage täglich neu und passen entsprechende Prozesse an.

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Ab 1.11.2020 sind Besuche nur in Ausnahmefällen möglich. Sprechen Sie uns an.